Allgemeine Informationen zu lotto-bw.de und unserem Spielangebot.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Sie können Ihre Daten über "Mein Lotto" in Ihrem Profil ändern. Sollte sich Ihr Name geändert haben, senden Sie uns bitte ein amtliches Dokument der Namensänderung. Wir werden uns dann schnellstmöglich um die Änderung der Daten kümmern. Sollte sich Ihre Handynummer geändert haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Kundenservice 0711 81000-444.
Meine Handynummer hat sich geändert, wieso erhalte ich keine mTan?
Bei Änderung Ihrer Handynummer wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, da die mTan zur Bestätigung Ihrer Datenänderung an die alte Nummer gesendet wird. Unseren Kundenservice erreichen Sie unter folgender Rufnummer 0711 81000-444.
Wo erhalte ich einen Überblick von meinen getätigten Transaktionen?
Unter "Mein Lotto" im Menüpunkt "Konto" können Sie sämtliche Transaktionen nachvollziehen. Wählen Sie zunächst das gewünschte Unterkonto aus („Lotterien“ oder „KENO & Lose“) und klicken auf "Buchungen".
Die Auflistung Ihrer abgegebenen Spiele sehen Sie unter "Mein Lotto" und dort bei "Letzte Spielaufträge - "Alle ansehen"
Gehe ich mit der Registrierung Verpflichtungen ein?
Sie müssen bei uns mit keinerlei versteckten Kosten und anderen Pflichten rechnen. Jede Zahlung bei uns muss vom Kunden selbst durchgeführt bzw. freigegeben werden.
Mit der Registrierung stimmen Sie unseren AGBs und unserer Datenschutzverordnung zu.
Was ist LUGAS?
LUGAS steht für „länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“. Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland durch Informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Für LOTTO-Baden-Württemberg sind, neben der durch das Bundesland Hessen betrieben Spielersperrdatei OASIS, daher zwei weitere zentrale Dateien zu beachten: Die Zentraldateien unter LUGAS bestehen aus:
Die Verantwortung für LUGAS liegt gemäß Glücksspielstaatsvertrag beim Land Sachsen-Anhalt.
Was bedeutet „anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“?
Im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit vorgeschrieben, welches bei der zentralen Spielerdatei der Glücksspielbehörde Sachsen-Anhalt hinterlegt wird. Aus diesem Grund müssen Kunden ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit angeben, wenn sie „schnelle“ Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche spielen möchten. Dies gilt z.B. für KENO und die Rubbellose. Eine Spielteilnahme an schnellen Spielarten ist nur möglich, wenn Sie ein monatliches „anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“ angeben. Die anderen Lotterien wie z.B. LOTTO 6aus49 oder Eurojackpot sind vom anbieterübergreifenden monatlichen Einzahlungslimit nicht betroffen. Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit gilt auch für alle anderen Spiel-Konten, die Sie eventuell bei anderen legalen Glücksspielanbietern im Internet haben.
Was bedeutet „anbieterübergreifende Aktivitätsdatei“?
Menschen mit Glücksspielproblemen spielen im Internet häufig gleichzeitig auf mehreren Glücksspielseiten. Um paralleles Spielen anbieterübergreifend einschränken zu können, wurde von den Bundesländern mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag die sog. Aktivitätsdatei beschlossen. Bei bestimmten Spielarten (z.B. KENO, Rubbellose oder Automatenspielen) wird daher vor der Spielteilahme geprüft, ob die Person eventuell bereits bei einem anderen Glücksspielanbieter aktiv ist. Ist dies der Fall, kann vorerst nicht gespielt werden.
Muss ich mich für LUGAS neu registrieren?
Ja. Es ist eine Registrierung bei LUGAS für „schnelle“ Lotterien notwendig. Die Registrierung beschränkt sich allerdings auf die Angabe „Anbieterübergreifendes Limit“. Sie müssen keine weiteren Angaben eintragen.
Ich habe mich bereits für LUGAS bei einem anderen legalen Anbieter registriert. Muss ich mich erneut registrieren?
Nein. Sie haben aber die Möglichkeit, bei der Spielabgabe ein neues „Anbieterübergreifendes Limit“ festzulegen.
Bitte beachten Sie hier: Eine Erhöhung Ihres „Anbieterübergreifenden Limits“ greift erst nach gesetzlich festgelegten 7 Tagen. Ein Herabsetzen des Limits greift sofort.
Leider ist meine Einzahlung „geplatzt“. Wird dieser Einzahlungsversuch an LUGAS gemeldet und hat diese Auswirkungen auf mein „Anbieterübergreifendes Limit“?
Jede von Ihnen an LUGAS gemeldete Einzahlung wird in Ihrem „Anbieterübergreifenden Limit“ vermerkt. Auch wenn Ihre Einzahlung im Nachhinein „platzt“ kann diese Meldung an LUGAS nicht rückgängig gemacht werden.
Wann werde ich in der anbieterübergreifenden Aktivitätsdatei als aktiv oder inaktiv gemeldet?
Unmittelbar vor Beginn des ersten Spiels bzw. vor dem Abschluss eines KENO-Tipps oder dem Kauf eines Rubbelloses wird der Spielende als „Aktiv“ an LUGAS gemeldet.
Die Meldung des Staus „Inaktiv“ an LUGAS wird ausgelöst durch einen Klick auf „Logout“, durch einen Klick auf „Inaktiv melden“ oder automatisch nach einer 30-minütigen Inaktivität auf der Webseite des Anbieters.
Wieso gibt es verschiedene Unterkonten für „Lotterien“ und „Schnelle Lotterien“?
Gemäß Glücksspielstaatsvertrag müssen Kunden ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit hinterlegen, wenn sie „Schnelle Lotterien“ mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche spielen möchten. Dies gilt aktuell für KENO und die Rubbellose. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Unterkonten für „Lotterien“ und „KENO & Lose“.
LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, Toto und auch die Silvester-Millionen haben maximal zwei Ziehungen pro Woche und gelten daher als „Lotterien“.
Wie wirkt sich ein Guthabentransfer vom Unterkonto „Lotterien“ auf das Unterkonto „KENO & Lose“ auf mein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit aus?
Eine Übertragung von Guthaben vom Unterkonto „Lotterien“ auf das Unterkonto "KENO & Lose" wird wie eine Einzahlung gewertet und muss an die Zentraldatei der Glücksspielbehörde Sachsen-Anhalt gemeldet werden. Dies hat also einen Einfluss auf Ihr anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit.
Wieso wird mir ein anderes anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit angezeigt?
Sollten Sie bei mehreren legalen Glücksspielanbietern ein Spiel-Konto haben und dort ein abweichendes anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit eingegeben haben, ist es technisch leider nicht möglich, dieses Limit auf www.lotto-bw.de anzuzeigen. Daher kann es in diesem Fall vorkommen, dass ein abweichendes Limit in Ihrer Limit-Historie angezeigt wird. Grundsätzlich ist immer das von Ihnen zuletzt gesetzte Limit anbieterübergreifend gültig. Sie haben die Möglichkeit jederzeit unter „Mein Lotto“ Ihr Limit anzupassen. Bitte beachten Sie: Verringern Sie Ihr Limit, wird es sofort gültig. Eine Erhöhung wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst nach 7 Tagen gültig.
Ich habe bei „Mein Lotto“ ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit gesetzt, welches vom persönlichen Einzahlungslimit bei Lotto Baden-Württemberg abweicht. Welches Limit ist gültig?
Haben Sie ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit gesetzt, welches größer ist als das persönliche Einzahlungslimit bei Lotto Baden-Württemberg, können Sie trotzdem nur bis zum Erreichen des persönlichen Einzahlungslimits bei Lotto Baden-Württemberg einzahlen.
Ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit kleiner als das persönliche Einzahlungslimit, können Sie bis zum Erreichen des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits für "Schnellen Lotterien“ einzahlen, darüber hinaus nur für „Lotterien“. Die „Lotterien“ wie z.B. LOTTO 6aus49 oder Eurojackpot. sind vom anbieterübergreifenden Einzahlungslimit nicht betroffen.
Wie wirkt sich ein Guthabentransfer vom Unterkonto „Lotterien“ auf das Unterkonto „KENO & Lose“ auf mein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit aus?
Eine Übertragung von Guthaben vom Unterkonto „Lotterien“ auf das Unterkonto "KENO & Lose" wird wie eine Einzahlung gewertet und muss an die Zentraldatei der Glücksspielbehörde Sachsen-Anhalt gemeldet werden. Dies hat also einen Einfluss auf Ihr anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit.
Bei welchen Produkten ist das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit erforderlich?
Gemäß Glücksspielstaatsvertrag müssen Kunden ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit bei der zentralen Spielerdatei der Glücksspielbehörde Sachsen-Anhalt hinterlegen, wenn sie „Schnelle Lotterien“ mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche spielen möchten. Dies gilt aktuell für KENO und Rubellose.