
Das OASIS-Sperrsystem: Wenn ich mich sperren lassen will.
Online-Glücksspiel hat in den letzten Jahren generell zugenommen. Vor allem virtuelle Automatenspiele erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie sind bunt, schnell, spannend und mit wenigen Klicks zugänglich. Doch mit dem Boom dieser Angebote wächst auch das Risiko problematischen Spielverhaltens bei den Nutzerinnen und Nutzern. Um dem entgegenzuwirken, gibt es in Deutschland das OASIS-Sperrsystem – ein zentraler Baustein im Spielerschutz.
Was ist OASIS?
OASIS steht für „Onlineabfrage Spielerstatus“ und ist ein zentrales Sperrsystem, das vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird. Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar.
Das System ermöglicht es:
- sich selbst zu sperren (Selbstsperre),
- durch Dritte gesperrt zu werden (Fremdsperre), z. B. durch Angehörige oder Anbieter,
- und einheitlich bei allen legalen Glücksspielanbietern gesperrt zu sein – egal ob Spielhalle, virtuelle Automaten oder Wettanbieter.
Wie funktioniert die Sperre?
Wenn eine Person gesperrt ist, darf sie an keinem legalen Glücksspielangebot in Deutschland mehr teilnehmen – auch nicht an virtuellen Automatenspielen. Vor jeder Anmeldung oder Einzahlung müssen die Anbieter in Echtzeit prüfen, ob ein Sperreintrag im OASIS-System vorliegt.
Welche Sperrdauern gibt es?
Die Mindestdauer einer Selbstsperre beträgt grundsätzlich ein Jahr. Davon abweichend kann eine individuelle Mindestdauer beantragt werden. Diese darf drei Monate nicht unterschreiten.
Beispiel: Wenn eine Selbstsperre für 2 Monate beantragt wird, nimmt das Spielersperrsystem OASIS diese Selbstsperre entgegen und erhöht die Dauer der Selbstsperre wegen der gesetzlichen Vorgabe auf 3 Monate.
Fremdsperren haben immer die Mindestdauer eines Jahres.
Wo kann ich eine Sperre beantragen?
Eine Sperreintragung kann bei Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen beantragt werden. Die Formulare von erwin findest Du
hier.
Zudem besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Welche Daten werden von mir in OASIS gespeichert?
- Familiennamen, Vornamen und Geburtsnamen
- Aliasnamen, verwendete Falschnamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Grund der Sperre
- Dauer der Sperre und
- die meldende Stelle
Auch die Dokumente, die zu einer Sperrung geführt haben, dürfen verarbeitet werden.
Wann kann die Aufhebung einer Spielersperre beantragt werden?
Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist bei Fremdsperren frühestens nach Ablauf eines Jahres zu stellen.
Die Aufhebung einer Selbstsperre kann erst nach Ablauf der individuell gewählten Mindestdauer beantragt werden.
Wo kann ich mich entsperren lassen?
Der Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) ist nur beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Hier erhältst Du weiter Informationen.
Wer ist an OASIS angeschlossen?
- Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
- Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Betreiber von Spielbanken
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- Veranstalter von Online-Poker
- Veranstalter von virtuelle Automatenspielen im Internet und
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.
Warum ist OASIS wichtig?
Das OASIS-System ist der wirksamste Schritt zu mehr Spielerschutz. Es soll:
- Menschen mit problematischem Spielverhalten schützen
- verhindern, dass gesperrte Spieler einfach zum nächsten Anbieter wechseln
- Angehörigen die Möglichkeit geben, gefährdete Personen zu melden
- und die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen
Gerade bei virtuellen Automatenspielen, die besonders hohes Suchtpotenzial haben, ist eine zentrale Sperre sinnvoll. Sie schützt nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren soziales und finanzielles Umfeld.
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