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Als staatlich lizenzierter Anbieter verfolgen wir das Ziel, dem vorhandenen Spielbedürfnis unserer Kundinnen und Kunden durch ein verantwortungsvolles, transparentes und zu jeder Zeit sicheres Angebot zu begegnen. Hierzu zählt auch unser weitreichendes Engagement in den Bereichen Spielsuchtprävention und Jugend- und Spielerschutz.

Unser Angebot soll dabei in erster Linie der Unterhaltung dienen. Es ist uns jedoch bewusst, dass die Teilnahme an Online-Glücksspielen für manche Menschen auch mit ernst zu nehmenden Gefahren verbunden sein kann. Diese können in Einzelfällen zu Glücksspielsucht und Abhängigkeit führen. Ein funktionierender Jugend- und Spielerschutz und die Prävention vor Glücksspielsucht ist für uns daher zentraler Bestandteil sämtlicher Aktivitäten und fester Bestandteil unseres unternehmerischen Selbstverständnisses.

Auf dieser Seite bieten wir verschiedene Hilfestellungen und Informationsmaterialien für unsere Kundinnen und Kunden sowie Spielinteressierte an: Beispielsweise welche Fragen man sich stellen sollte, um ein mögliches problematischen Spielverhalten zu erkennen und frühzeitig gegenzusteuern. Oder welche Möglichkeiten es gibt, wenn man selbst oder eine Person aus dem unmittelbaren Umfeld ein Problem mit dem Spiel entwickelt hat.

Jugendschutz
Spielerschutz
Hilfe und Beratung

Jugendschutz

Kein Spiel unter 18 Jahren

Kinder und Jugendliche sind den Reizen, die von Glücksspielen ausgehen, in besonders hohem Maße ausgesetzt und lassen sich durch äußere Einflüsse leichter begeistern als Erwachsene. Wir sind uns dieser Gefahr und der damit verbundenen Verantwortung bewusst und richten uns mit unserem Angebot ausschließlich an volljährige Personen. Aus diesem Grund setzen wir rund um die Teilnahme an unseren Online-Angeboten entsprechende Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren ein. So stellen wir sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht an unserem Angebot teilnehmen.

Das Verbot der Teilnahme von minderjährigen Personen an Glücksspielen ist für das Unternehmen mehr als nur gesetzliche Vorgabe, sondern seit jeher fester Bestandteil unseres Handelns. Daher gilt: Spielteilnahme erst ab 18 Jahren!

Grafik rotes Männchen mit schwarzer Hand im Vordergrund, auf der die Zahl 18 steht. Grauer Hintergrund.

Spielerschutz

Unsere Tipps für ein verantwortungsvolles Spiel

  • Nicht mit dem Vorsatz spielen, gewinnen zu müssen.
  • Verantwortungsbewusste Limits setzen.
  • Nur mit dem eigenen Geld spielen.
  • Nicht in einer depressiven Stimmung oder unter Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluss spielen.
  • Festgelegte Limits unbedingt einhalten.
  • Nicht versuchen, Verluste durch höhere Einsätze auszugleichen.
  • Nur spielen, wenn der Verlust der Einsätze zu verantworten ist.
  • Nur spielen, wenn man ausgeruht und konzentriert ist.
Grafik einer Glühbirne auf grauem Hintergrund.

Selbsttest check-dein-spiel

Das frühzeitige Erkennen von übermäßigem Spielen ist oftmals ein wichtiger erster Schritt, um einem problematischen Spielverhalten oder der Entstehung einer Glücksspielsucht entgegenwirken zu können.
Doch wie sind Anzeichen eines problematischen Spielverhaltens zu erkennen? Erste Anhaltspunkte kann hier ein Selbsttest zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens liefern. Einen anonymen, interaktiven Selbsttest bietet z.B. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Plattform check-dein-spiel an.

Spielverhalten-Selbsttest von Lotto Baden-Württemberg

Zur Einstufung des eigenen Spielverhaltens in Bezug auf ein evtl. problematisches Spielverhalten bieten wir die Möglichkeit, an unserem Spielverhalten-Selbsttest teilzunehmen. Der komprimierte Test setzt sich aus insgesamt neun glücksspielbezogenen Aussagen zusammen und dient dazu, Auffälligkeiten im Rahmen des eigenen Spielverhaltens möglichst frühzeitig zu erkennen.

Die Teilnahme am Test ist freiwillig und anonym. Unser Spielverhalten-Selbsttest ist über den folgenden Button zu erreichen.

Limits

Zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel gehört auch, sich durch das Festlegen von Limits beim Spiel um Geld Grenzen zu setzen.

Unseren Kundinnen und Kunden stehen in Ihrem Kundenkonto verschiedene Limitierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Sie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – individuell einstellen und verwalten können.

Neben dem (anbieterübergreifenden) Einzahlungslimit ist es für die Kundinnen und Kunden möglich, die für sie passenden täglichen, wöchentlichen und monatlichen Einsatz- und Verlustlimits zu hinterlegen. Die persönlichen Limiteinstellungen finden unsere Kundinnen und Kunden in ihrem Kundenkonto unter Mein Konto.

Spielersperre

Spielformübergreifendes Sperrsystem

Lotto Baden-Württemberg ist mit dem Angebot an virtuellen Automatenspielen an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem OASIS angeschlossen. Spielerinnen und Spielern, für die eine Spielersperre hinterlegt ist, dürfen nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen.

Grafik eines Schutzschilds mit Häkchen auf grauem Hintergrund.

OASIS

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021 mit der Führung des anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht beauftragt.

Informationen und Erläuterungen sowie Kontaktdaten der OASIS-Ansprechpartner sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt hinterlegt.

Selbst- und Fremdsperre

Spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen können auf eigenen Antrag eine Spielersperre (Selbstsperre) erwirken und sich so von der weiteren Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen, ausschließen lassen. Bei der Selbstsperre kann die Sperrdauer durch den Antragstellenden selbst gewählt werden. Die Mindestsperrdauer beträgt drei Monate.

Des Weiteren besteht für Dritte (z.B. Angehörige von spielsuchtgefährdeten Personen) die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten eine Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre) abzugeben. Im Unterschied zur Selbstsperre auf eigenen Antrag wird vor der Verfügung einer Fremdsperre der zu sperrenden Person die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Mindestsperrdauer beträgt bei der Fremdsperre ein Jahr.

Entsprechende Sperranträge für die Betriebsstätte virtuelle Automatenspiele sind schriftlich an die

Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Nordbahnhofstraße 201
70191 Stuttgart

zu richten. Bitte bei Versand von Anträgen an die oben genannte Anschrift die Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments beifügen.
Die jeweiligen Anträge sind unter Downloads auf dieser Seite zu finden.

24 Stunden Sperre („Panic Button“)

Kundinnen und Kunden haben im angemeldeten Bereich innerhalb Ihres Kundenkontos die Möglichkeit, eine Kurzzeitsperre von 24 Stunden für sich zu erwirken. Hierzu ist der so genannte Panic Button zu betätigen, der für einen Zeitraum von 24 Stunden mit anbieterübergreifender Wirkung eine Spielersperre auslöst.

Eine Aufhebung dieser Kurzzeitsperre durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist nicht erforderlich. Nach 24 Stunden endet die zeitlich befristete Sperre.

Hilfe und Beratung

Wenn ein kontrolliertes Glücksspiel für einzelne Spielerinnen und Spieler nicht mehr möglich ist, bedarf es einem schnellen und unkomplizierten Zugang zu passenden Hilfs- und Beratungsangeboten. Im besten Fall sogar in der Nähe zum eigenen Wohnort.

Die in Zusammenarbeit mit der Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. aufgelegte Broschüre „Informationen zu Hilfseinrichtungen / Beratungs- und Behandlungsangeboten in Baden-Württemberg“ – weiter unten als Download verfügbar – gibt einen aktuellen Überblick über die vorhandenen Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg und zielt insbesondere auf die zügige Vermittlung in das örtliche Hilfesystem ab.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt unter www.check-dein-spiel.de ein weitreichendes Informationsangebot über die Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht bereit. Hierzu zählen etwa Hilfs- und Beratungsangebote für Spielerinnen und Spieler sowie deren Angehörige, eine anonyme Online-Beratung, verschiedenste Informationsbroschüren sowie ein interaktiver Selbsttest zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens.

Zudem unterhält die BZgA ein eigens eingerichtetes Infotelefon zur Glücksspielsucht, das kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00 zu erreichen ist.

Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht

Unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de oder www.buwei.de finden Betroffene Spielerinnen und Spieler, Angehörige und Interessierte ein breites Spektrum an Online-Hilfen und Telefonberatungsstellen. Das Angebot bietet einen Überblick, bundesweit und länderspezifisch verfügbarer sowie unabhängiger Hilfsangebote.

DigiSucht – suchtberatung.digital

Über die von der delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH in Berlin betriebene bundesweite Plattform DigiSucht können Betroffene und Angehörige rund um den Umgang mit Drogen, psychoaktiven Substanzen und Glücksspielen etc. im Rahmen einer Online-Beratung anonym und kostenlos Kontakt zu professionellen Beraterinnen und Beratern aufnehmen. Weitere Informationen zu DigiSucht unter www.suchtberatung.digital.

Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.

Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) ist ein diakonisches Unternehmen, das unter anderem Hilfe und Beratung bei Suchtkrankheiten bietet. Seit 2005 besteht eine Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Weitere Informationen unter www.eva-stuttgart.de.

Die Spieler-Hotline der eva ist von Mo bis Fr zwischen 9 - 18 Uhr und Sa, So sowie an Feiertagen zwischen 19 - 24 Uhr unter: 0180 5 77 43 53 (14 Ct./ Min.) erreichbar. Alternativ auch gerne per E-Mail an behandlungszentrum@evastuttgart.de.

Mögliche lokale Hilfs- und Beratungsstellen außerhalb von Baden-Württemberg

Neben den oben aufgeführten Hilfs- und Beratungsangeboten können sich Spielerinnen und Spieler außerhalb von Baden-Württemberg z.B. auch an die jeweiligen Landesstellen für Suchtfragen in ihrer näheren Umgebung wenden:

  • Bayern
    Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, Lessingstr. 1, 80336 München, Tel.: +49 89 54497184, E-Mail: info@kbs-bayern.de
  • Berlin
    Landesstelle Berlin für Suchtfragen e.V., Gierkezeile 39, 10585 Berlin, Tel.: +49 30 3438916-0, E-Mail: info@landesstelle-berlin.de
  • Brandenburg
    Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V., Behlertstr. 3a, Haus H1, 14467 Potsdam, Tel.: +49 331 581380-0, E-Mail: info@blsev.de
  • Bremen
    Bremische Landesstelle für Suchtfragen (BreLs) e.V., Bürgermeister-Smidt-Str. 35, 28195 Bremen, Tel.: +49 162 2627755, E-Mail: info@brels.de
  • Hamburg
    Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V., Burchardstr. 19, 20095 Hamburg, Tel.: +49 40 30386555, E-Mail: tanja.adriany@landesstelle-hamburg.de
  • Hessen
    Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS), Zimmerweg 10, 60325 Frankfurt a.M., Tel.: +49 69 71376777, E-Mail: hls@hls-online.org
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Schwerpunktberatungsstelle Glücksspielsucht Schwerin, Ferdinand-Schultz-Straße 12, 19055 Schwerin, Tel: +49 385 5213143, E-Mail: m.lichtblau@suchthilfe-mv.de
  • Niedersachsen
    Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen e.V., Grupenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: +49 511 626266-0, E-Mail: info@nls-online.de
  • Nordrhein-Westfalen
    Suchtkooperation NRW, c/o Landschaftsverband Rheinland Dezernat 8, 50663 Köln, Tel.: +49 221 809-7794, E-Mail: kontakt@suchtkooperation.nrw
  • Rheinland-Pfalz
    Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz, Karmeliterstr. 20, 67346 Speyer, Tel.: +49 6232 664-254, E-Mail: anette.schilling@diakonie-pfalz.de
  • Saarland
    Saarländische Landesstelle für Suchtfragen e.V. c/o Caritas-Zentrum Saarpfalz, Schanzstr. 4, 66424 Homburg, Tel.: +49 6841 934850, E-Mail: andreas.heinz@caritas-speyer.de
  • Sachsen
    Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V., Glacisstr. 26, 01099 Dresden, Tel.: +49 351 8045506, E-Mail: info@slsev.de
  • Sachsen-Anhalt
    Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt, Halberstädter Str. 98, 39112 Magdeburg, Tel.: +49 391 5433818, E-Mail: info@ls-suchtfragen-lsa.de
  • Schleswig-Holstein
    Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V., Schreberweg 10, 24119 Kronshagen, Tel.: +49 431 657394-40, E-Mail: sucht@lssh.de
  • Thüringen
    Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V., Steigerstr. 40, 99096 Erfurt, Tel.: +49 361 7464585, E-Mail: info@tls-suchtfragen.de

Fragen?


Unser Team Spielerschutz ist über folgende E-Mailadresse erreichbar: spielerschutz-lotto@lotto-bw.de

Für weitere Fragen ist unser Kundenservice von Montag bis Samstag von 8 - 21 Uhr erreichbar unter 0711 81000-777 oder erwin-kundenservice@lotto-bw.de

Grafik Telefon auf grauem Hintergrund

Downloads

Flyer - Suchtrisiko von Online-Glücksspiel | PDF, 196,65 KB
Flyer - Verzockt - Informationen zur Glücksspielsucht für Jugendliche | PDF, 8,65 MB
Flyer - Informationen zur Glücksspielsucht (BZgA) | PDF, 2,19 MB
Flyer - Wenn Spiel zur Sucht wird - Informationen zur Glücksspielsucht | PDF, 3,72 MB
Flyer - Nichts geht mehr - Was Angehörigen von Glücksspielsüchtigen helfen kann | PDF, 3,62 MB
Flyer - Informationen zu Hilfseinrichtungen Beratungs- und Behandlungsangeboten in Baden-Württemberg | PDF, 192,87 KB
Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) | PDF, 2,92 MB
Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre) | PDF, 3,36 MB