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Lieber beim Original spielen

Glücksspielstaatsvertrag und Lotteriemonopol

Da in Deutschland das Lotteriemonopol für Lotterien mit hohen Gewinnen besteht und um Lotterien herum fast alles erlaubnispflichtig ist, darf ein Glücksspiel nur von demjenigen angeboten werden, der eine Erlaubnis aus Deutschland hat. Lotterien mit großen Spitzengewinnen oder Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial dürfen sogar nur vom Staat oder einem vom ihm beherrschten Unternehmen angeboten werden. Das Lotteriemonopol basiert auf dem Glücksspielstaatsvertrag , in welchem geregelt ist, dass ein „ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt“ werden soll und „ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke (…) verwendet wird".

Diesbezüglich dürfen außer den 16 staatlichen Lotto-Landesgesellschaften und deren Annahmestellen nur zugelassene gewerbliche Spielvermittler mit Sitz in Deutschland (gemäß § 19 Abs. 2 GlüStV3) Glücksspiel anbieten. Und auch nur, wenn es sich um ein in Deutschland zugelassenes Glücksspiel handelt.

Glücksspielstaatsvertrag

Drei weiße Lottokugeln mit den Zahlen 6, 49 und 16 und einer schwarzen Lottokugel, auf der das Paragrafenzeichen abgebildet ist.
Ausschnitt der TÜV-Zertifizierung und Zertifizierung nach WLA Standard von Lotto Baden-Württemberg

„Schwarze“ Lotterie als Geschäftsmodell

Es gibt aber auch eine Vielzahl von Anbietern, die keine deutsche Erlaubnis haben: So werden beispielsweise Spieltipps auf das deutsche LOTTO 6aus49 von illegalen Anbietern nicht an die Lotteriegesellschaften weitergeleitet, sondern als Wette auf das Ausspielungsergebnis im eigenen Buch gehalten. Und manchmal erkennt man das nur am Kleingedruckten. Diese Angebote von illegalen Anbietern - zumeist mit Sitz im Ausland - sind ein in Deutschland verbotenes Glückspiel, weil die hierfür erforderliche behördliche Erlaubnis fehlt und sie in dieser Form auch gar nicht erlaubnisfähig wären.

Whitelist der zugelassenen Glücksspielanbieter

Ein Blick ins Impressum bringt Aufklärung

Die illegalen Anbieter mit beispielsweise Sitz in Gibraltar zahlen aus den Einsätzen keine Lotteriesteuer oder Zweckabgaben, wie es bei den legalen Anbietern der Fall ist. So werden dem Gemeinwohl und dem Sport erhebliche finanzielle Mittel entzogen, denn diese Bereiche werden von den Einnahmen der staatlichen Lotterien gefördert. Sitzt der Anbieter im Ausland, ist auch eine Rechtsverfolgung erschwert. Unklar ist auch, ob dort erzielte Gewinne von deutschen Tippern wie bei den staatlichen Lotteriegesellschaften komplett steuerfrei sind.

Zum Glück legal

Damit Sie nicht um Ihren Gewinn bangen müssen, empfiehlt es sich, beim Original zu spielen, denn die angebotenen Glücksspiele von Lotto Baden-Württemberg sind nicht nur legal und mit deutscher Erlaubnis, sondern die Staatliche Toto-Lotto GmbH gehört auch dem Land Baden-Württemberg.

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