Sonderauslosungen
Bei den Sonderauslosungen von Lotto Baden-Württemberg haben alle Spielteilnehmer die Chance auf attraktive Zusatzgewinne ohne Zusatzkosten! Von Extrageld für die Urlaubskasse oder einem schicken E-Auto ist je nach Gewinnplan alles möglich. Alle Termine und Teilnahmebedingungen der kommenden Sonderauslosungen finden Sie hier. Ebenso die Gewinnlisten vergangener Sonderauslosungen.
Aktuelle Auslosungen
LOTTO 6aus49 Sonderauslosung ExtraDING
Bei der LOTTO 6aus49 Sonderauslosung ExtraDING am 26.04.2023 werden zusätzlich folgende Gewinne verlost: 35 € für jeden Spielauftrag, dessen Losnummer in seinen beiden Endziffern mit einer der beiden entsprechend gezogenen 2-stelligen Gewinnzahlen übereinstimmt.
Alle LOTTO 6aus49 Spielaufträge für den 26.04.2023 nehmen automatisch und ohne Zusatzkosten an der Sonderauslosung teil. Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie hier.
Die Gewinnzahlen der LOTTO 6aus49 Sonderauslosung ExtraDING werden im Anschluss auf dieser Seite bekannt gegeben.
Es gelten die folgenden Zusatzbestimmungen:
Zusatzbestimmungen - ExtraDING 26.04.2023

LOTTO 6aus49 Sonderauslosung
Bei der bundesweiten Sonderauslosung im LOTTO 6aus49 am 15. und 18.03.2023 wurden zusätzlich folgende Gewinne verlost: 5 x 100.000 € und 500 x 1.000 €.
Alle LOTTO 6aus49 Spielaufträge für den 15. und 18.03.2023 nahmen automatisch und ohne Zusatzkosten an der Sonderauslosung teil.
Die Gewinnnummern der LOTTO 6aus49 Sonderauslosung werden im Anschluss auf dieser Seite bekannt gegeben.
Gewinnliste - LOTTO 6aus49 15.+18.03.2023
Es gelten die folgenden Zusatzbestimmungen:
Zusatzbestimmungen - LOTTO 6aus49 15.+18.03.2023
Vergangene Auslosungen
Im Folgenden finden Sie die Gewinnlisten vergangener Sonderauslosungen. Die Gewinner werden außerdem, sofern deren Anschrift bekannt ist, schriftlich benachrichtigt. Die Gewinne wurden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht ermittelt und bestätigt.
Angefallene Gewinne, die vom Spielteilnehmer oder von seinem beauftragten Spielvermittler bzw. Treuhänder nicht (fristgerecht) geltend gemacht wurden oder von der Gesellschaft nicht ausbezahlt wurden, werden an das Land abgeführt. Das Land stellt diese nicht geltend gemachten Gewinne für Sonderauslosungen in den staatlichen Lotterien und Wetten zur Verfügung.
Alle Angaben ohne Gewähr.